Though we did so with no small amount of trepidation considering our lack of expertise on German company and tax laws, there are many reasons to think that the principles that could make the REIT solar a reality in the U.S. would apply to Germany as well. Indeed, though the G-REIT sector is in nascent stages, it was developed as a mirror to its U.S. counterpart. In addition, Germany has a well established renewables movement. These factors both attest to a desire to develop a robust REIT sector and a desire for a cleaner, less dependent energy sector; Essentially the perfect petri dish for a Solar REIT regime to develop.
However, as we are often aware when we try to comment on situations in foreign lands, there are political, social, economic, and legal realities on the ground that are impossible to grasp from the outside. That said, both the original posting as well as this translation by friend of the site and native speaker Christian Schilling represent to attempt to, at the very least, stimulate discussion and plant the seeds of ideas in the minds of readers. Ultimately the hope is that, by putting this idea in the public, that some of these realities can be addressed by those with specialized knowledge. Or, as Mr. Schilling notes:
,,Viele der im Folgenden beschriebenen Ideen haben eher visionären Charakter und mögen mit dem derzeit geltenden Recht im Hinblick auf Details nicht vollkommen übereinstimmen. Es ist hier Sache des Gesetzgebers, Freiraum zu schaffen für flexible und attraktive Strukturen, die das Postulat nach der ,,Energiewende" Wirklichkeit werden lassen."
All disclaimers aside, anything is possible with the right political will and support. Therefore, any imperfections in the vision outlined below should be viewed as a starting point for dicussion and not necessarily legal advice or commentary. Without further ado, what follows is a translation of our original piece on The Possibility of a German solar REIT. For those interested in the original concepts behind the idea, a full paper can be viewed here. Additional links and pictures can be found in the original article, comments and thoughts are both welcome and appreciated:
Regelmäßige Leser kennen vielleicht bereits unseren Vorschlag, Betreibern von Solaranlagen die Möglichkeit nahezulegen, von der steuerlichen Struktur der Real Estate Investment Trusts (REITs) zu profitieren, um die Entwicklung in den USA anzuheizen (eine ungekürzte Fassung findet sich hier).
Es ist beispielsweise nicht immer ausgemacht, ob Behörden Steuernachlässe gewähren oder gesetzliche Lenkungsmaßnahmen und Anreize in Zukunft fortbestehen werden. Dies trägt zu den Risiken potentieller Investoren bei. Darüber hinaus hat man herausgefunden, dass in Zeiten der Wirtschaftskrise Investoren ihre Aktivitäten auf dem Solarsektor merklich zurückfahren und zwar insbesondere in den USA. In diesem Lichte besehen stellt unser Vorschlag einen Versuch dar, die marktimmanenten Anreize für Investoren für die Entwicklung, Errichtung und den Betrieb von Solaranlagen zu erhöhen, indem wir ihnen einfach die Möglichkeit an die Hand geben, dieselben steuerlichen Strukturen wie gewerbliche Investoren im Immobiliensektor zu nutzen. Obwohl es zur Zeit noch unklar ist, ob eine solche Konstruktion nach dem US-Steuerrecht zulässig wäre, würde eine Klarstellung seitens der Internal Revenue Service (IRS) – die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten – hier jeden Zweifel beseitigen.
Unser Vorschlag beinhaltete auch die Idee, dass Investoren aus anderen Ländern von dieser Steuergestaltung profitieren könnten. Seit dem erste Eintrag zu diesem Thema haben wir einen kleinen Abriss über eine solche Gestaltung in Italien veröffentlicht, wenn auch nicht wirklich tiefgründig im Hinblick auf die Praktikabilität.
Heute wollen wir uns Deutschland, dem nördlichen Nachbarn Italiens widmen. Deutschland drängt sich förmlich für die Adaption des Modells auf. Deutschland verfügt über einen recht robusten Markt für erneuerbare Energien, wozu insbesondere auch die großzügigen Staatshilfen beitragen, an erster Stelle die Einspeisevergütung. Allerdings müssen Einspeisevergütungen nicht ewig währen, der Gesetzgeber ist hier frei. Geht man von diesen Unsicherheitsfaktoren aus und auch von Deutschlands Willen, den Anteil der erneuerbaren Energien im Energie-Mix weiter zu erhöhen, dürfte es eine attraktive Option sein, über eine nachhaltigere Investment-Strategie für Solaranlagen-Betreiber nachzudenken.
Auch wenn wir hier nicht über die möglicherweise erforderlichen Änderung des gesetzlichen Rahmens sprechen werden, ist es doch gut möglich, dass eine Klärung seitens der Steuerbehörden zur steuerlichen Behandlung des Modells (oder auch durch den BFH) ausreichen würde.
Natürlich liegen die politischen Realitäten zweier Länder meistens weit auseinander und schon aus diesem Grund verbieten sich Generalisierungen jeder Art (das gilt umso mehr, da der Verfasser dieser Zeilen zugegebenermaßen mit dem deutschen System nicht sonderlich gut vertraut ist).
Trotzdem erscheint es möglich, dass Änderungen im US-amerikanischen System auch deutsche Behörden oder Politiker dazu bewegen könnten, das System anzupassen, gerade vor dem Hintergrund, dass die grüne Bewegung in Deutschland auch eine starke politische Stimme hat (B90/Die Grünen). Jedenfalls ist die Ausgangslage hierfür hervorragend: Deutschland verfügt über eine bestehende REIT-Struktur und hat großes Interesse an der Ausbreitung der Solar-Technologie.
Beginnen wir zunächst mit einem kurzen Überblick über das deutsche REIT-System. Deutsche REITs (im Folgenden G-REITs) sind eine neuere Erscheinung. Die Schaffung der REIT-Struktur im Wege des REIT-Gesetzes von 2007 bezweckte die steuerliche Vereinfachung für Aktiengesellschaften (AG), die vornehmlich Immobilien-Vermögen halten.
Nach Angaben der Deutsche Börse Group (Träger der Frankfurter Börse) verfügen 73 % der deutschen Unternehmen über Immobilieneigentum, hingegen nur 25 % der US-amerikanischen Unternehmen. Die größten 65 börsennotierten Unternehmen verfügen über Immobilienwerte von 80 Milliarden Euro. REITs machen es möglich, einen Teil dieses gebundenen Vermögens freizusetzen, was zu einem Segen für die Unternehmen und ihre Aktionäre werden könnte.
Im Folgenden einige der grundsätzlichen Eigenschaften von REITs:
• Das Unternehmen zahlt keine Körperschaftssteuer. Die Dividende wird beim Anteilseigner versteuert und zwar als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Kapitalertragssteuerabzugsverfahren (§§ 19, 20 REIT-G, 20 Abs. 1 Nr. 1, 32d, 43 EStG)
• 90 % der Gewinne müssen an die Anteilseigner ausgezahlt werden
• 75 % der Einkünfte müssen aus unbeweglichem Vermögen stammen
• G-REIT müssen an einem organisierten Markt notiert sein, beispielsweise im General oder Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB)
• Es besteht eine Sitzpflicht in Deutschland
• Grundkapital von 15 Mio Euro muss vorhanden sein
Den Kennern des US-amerikanischen REIT-Systems wird Einiges bekannt vorkommen. Das deutsche REIT-G stammt zwar von 2007, doch schon zuvor waren zahlreiche ausländische REITs in Deutschland notiert. Alleine an der FWB werden derzeit über 150 REITs gehandelt. Im RX REIT All Share Index der FWB sind derzeit drei deutsche REIT AGen notiert.
Es liegt auf der Hand, dass der Handel mit ausländischen REIT-Anteilen eine gewisse Anpassung an die deutschen Strukturen bewirkt hat. Zusammen mit der jüngsten gesetzlichen Erleichterung lässt sich konstatieren, dass Deutschland offen für diese neue Struktur ist.
Nun wenden wir uns der Entwicklung der Solarenergie zu. Deutschland wird als die führende Nation im Bereich der erneuerbaren Energien bezeichnet, insbesondere was die Solartechnologie anbelangt. Als Gründe hierfür werden allgemein die recht großzügigen Subventionen genannt, insbesondere die Einspeisevergütungen, die Investoren dazu anspornen, den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energie-Mix nach und nach zu erhöhen. Beispielsweise bezweckt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2009 die Erhöhung des Anteils auf 14 % bis zum Jahr 2020.
Eine Einspeisevergütung (feed-in tariff) ist eine Regelung, die den Netzbetreiber gegen Zahlung einer festgelegten Vergütung verpflichtet, dem Stromerzeuger seinen produzierten Strom abzunehmen, diesen also in das Netz einzuspeisen (mit Verträgen, die regelmäßig zwischen 15 und 25 Jahren Laufzeit haben). Endziel dieser Regelung dürfte die Erreichung der sog. Netzparität (grid parity) sein, wonach der Photovoltaik-Strom in der Selbsterzeugung preislich dem jetzigen Abnahmepreis für Endkunden angenähert wird. Momentan wird Netzparität im Jahre 2012 für möglich gehalten.
Einspeisevergütungen werden von verschiedenen Säulen getragen:
Erstens, die Kosten für die Einspeisesätze werden üblicherweise an den Endverbraucher ,,durchgereicht“, sei es direkt oder durch die Besteuerung. Obwohl es einige politische Überzeugungsarbeit erfordert, ein solches System durchzusetzen, wirkt diese Kostenabwälzung in aller Regel nicht prohibitiv, und zwar durch das Absinken der Einspeisevergütung (Tarifäre Degression), technologischen Verbesserungen und auch aufgrund der Obergrenzen, die in manchen Rechtsordnungen für die Einspeisungen gesetzt werden. Ferner gibt es oftmals Vorgaben von Seiten der Regierung, dass Energieversorger einen bestimmten Anteil ihres Energievolumens aus erneuerbaren Energien bereitstellen müssen. Schließlich bleibt anzumerken, dass Einspeisevergütungen typischerweise auslaufen, da von einem technischen Fortschritt auszugehen ist, der zur Erreichung des Ziels der Netzparität entscheidend beiträgt.
In Deutschland wurden die Einspeisevergütung durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) von 2000 einer grundlegenden Änderung unterzogen. Manche gehen davon aus, dass diese neue Struktur die weltweit effektivste Förderstrategie für erneuerbare Energien darstellt.
Die wesentlichen Eckpunkte sind:
• Einkaufpreise, die auf den Herstellungskosten für den grünen Strom basieren, wodurch für verschiedene Energiequellen auch verschiedene Preise entstehen (wichtig für „economies of scale“)
• Einkaufgarantien für einen Zeitraum von 20 Jahren
• Teilnahmemöglichkeit für die Energieversorger
• Tarifäre Degression
Diese und andere Maßnahmen haben sich als notwendig erwiesen, da es für Solaranlagenbetreiber aufgrund fehlender Netzparität schwierig war, Rendite zu erzielen. Auch nach Ansicht der Europäischen Kommission sind ,,Einspeisevergütungen die effizientesten und effektivsten Subventionen zur Fortentwicklung der erneuerbaren Energien“.
Nach einer weiteren Quelle werden Einspeisevergütungen in beinahe 60 Rechtsordnungen weltweit bereits eingesetzt, was für ihre Popularität spricht und als Beweis für ihren Nutzen dienen kann.
Einspeisevergütungen sind ein Beweis für den gewaltigen Ehrgeiz vieler Staaten, einschließlich Deutschlands, Solarenergie voranzutreiben. Anders als langfristige Verträge sind Einspeisevergütungen jedoch nicht für die Ewigkeit geschaffen. Wie wir in einem früheren Post bereits ausführten:
,,Eine mögliche Lösung ist die Nutzung von bereits bestehenden steuerlichen Strukturen und die den kommerziellen Immobilienmarkt dazu animieren, Solarentwicklung zu betreiben. Solar-REITs könnten folglich die Solarentwicklung zu einer Massenerscheinung werden lassen, den Kapitalfluss erhöhen und den Gesetzgeber dazu anreizen, die Solarindustrie genauso zu behandeln wie die ihre ,fossilen’ Gegenspieler.“
Die S-REIT-Struktur sollte nicht als exklusives Vorrecht von Solarentwicklern betrachtet werden. Tatsächlich scheint Deutschlands Windsektor noch robuster zu sein als der Solarsektor und die Windenergie ist kosteneffizienter als in den USA. Insbesondere in Ländern mit weit entwickeltem Windsektor ist es somit durchaus denkbar, dass auch andere erneuerbare Energie von der REIT-Struktur profitieren könnten. Dieser erweiterte Blickwinkel zielt ab auf ,,Erneuerbare-Energien-REITs“, die es Investoren ermöglichen, eine Diversifizierung anhand von Kriterien wie geographische Lage, technologischen Unterschieden, Preisgestaltung und Verlässlichkeit sowie Unterschiede zwischen den einzelnen Produktionsweisen vorzunehmen.
In den Vereinigten Staaten bedarf die Schaffung einer S-REIT-Struktur ohne steuerliche Belastung nach wie vor der Klärung bezüglich des § 856 des betreffenden US-Gesetzes. Sollte die IRS sich dazu durchringen, Strombezugsverträgen den gleichen Status einzuräumen wie den Einkünften nach den REIT-Gesetzen, könnten demnach Solar-Investoren den gleicher steuerlichen Status erlangen wie Immobilien-Investoren. Dies würde zum einen erleichterten Zugang zu Startkapital und eine breite Basis von Investoren, die stetige Einkünfte wünschen, ermöglichen und dem Solarsektor die Möglichkeit geben, politische und wirtschaftliche Krisenzeiten zu überstehen.
Eine ähnliche Klarstellung müsste auch in Deutschland erfolgen (wobei allerdings zu dieser Frage weitere Nachforschungen, insbesondere eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Steuerbehörden notwendig wäre).
Trotz mancher Hürden würden Solar-REITs auch für Deutschland und andere Staaten, die derzeit Einspeisevergütungen vorsehen, einen Weg darstellen, die ambitionierten Ziele für die Solar-Entwicklung weiter zu verfolgen. Es geht um nachhaltige, sichere und umweltfreundliche Energiegewinnung für die Zukunft.
Special thanks to Mr. Christian Schilling for not only the translation but, so further insights into the German legal system and debate the potential for this idea as well as the occasional philosophical. We wish him luck on what promises to be a very exciting legal career.
No comments:
Post a Comment